Holzelfingen · St. Blasius 8.2 Bau 1908 - 1911

Wahl Martin Elsaesser als Architekt

Wie zuvor im Protokoll des KGR zu lesen, beschloss dieser am 06.03.1908 den Neubau der Kirche nicht Walter Frey, sondern Martin Elsaesser zu übertragen. Dies insbesondere auf Grund der Empfehlung von Oberkonsistorialrat Dr. Johannes von Merz.

Protokoll KGR 03.04.1908

II
den 3. April 1908

NZ:7, Anw: 5 Mitglieder

§ 1.

Nachdem Architekt Martin Elsäßer von Stuttgart heute Vormittag die Kirche in Augenschein genommen hat, erklärt derselbe sich bereit den Neubau und die Renovation der Kirche vorzunehmen.
der Kirchengemeinderat beschließt:
1) dem Architekten Martin Elsäßer den Neubau der Kirche hier zu übertragen
2) denselben zu beauftragen, eingehenden Plan und genauen Kostenvoranschlag über den Umbau aufzustellen
3) die hohe Oberkirchenbehörde um Genehmigung dieses Beschlusses zu bitten.
[Randschreiben] Geschehen! Genehmigt durch Erlaß vom 22. April 1908 Nr 12972

§ 2

Es werden mit dem Architekten Elsäßer einige Richtlinien für den zu fertigenden Plan besprochen.
Der Mittelgang im Schiff der Kirche soll fallen, dagegen sollen an der Süd- & Nordseite der Kirche zwei Gänge entlang der Kirchenmauern gemacht werden. Kanzel soll an den Chorpfeiler zurückgerückt werden. Hinsichtlich der Stellung der Orgel soll vom Architekten auch ein Vorschlag nach eingehendem Studium gemacht werden; nach dem Wunsch der Mehrheit der Gemeinde soll die Orgel im Chor verbleiben. Der Turm soll noch etwas erhöht werden, um bessere Verhältnisse zu dem Kirchenchor herzustellen, hinsichtlich einer dritten Glocke hält der Architekt die Tragfähigkeit des Turmes außer Frage. Die Giebelseite der Kirche soll um 3 – 4 Meter gegen Westen gerückt werden und die ganze Kirche mehr aus dem Boden gehoben werden.

z. B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Baupläne Martin Elsaesser

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Zur Weiterentwicklung der Pläne von Theophil Frey (die mit großer Wahrscheinlichkeit Elsaesser gekannt hat) schreibt Ulrich Zimmermann:

Baurat Theophil Frey und/oder sein Sohn Walter hatten 1902/03 bzw. 1907 offenbar noch keine Verbreiterung nach Norden geplant (siehe Aufrisse), sondern eine Erweiterung nach Westen per Schein-Querhaus (Westwerk, für größeren Orgel-Schallraum) mit Zwerchgiebeln Nord und Süd) und eine einreihig schmale Nordempore sowie Orgelempore im Westen samt Innentreppenhaus. .

Diese Pläne hätten Zustimmung gefunden (außer zum Westwerk dann die Anmerkung 1 des Merz-Gutachtens vom 16.09.1907 sowie an Elsaesser der Wunsch, die Orgel wie bisher im Chor zu belassen).

Elsaessers Pläne haben mit den Frey-Plänen fast nichts mehr gemein: Außen-Treppenhäuser, Norderweiterung mit 5 Emporen-Bankreihen. Zumindest geplant: Orgel im Chor auf großem, offenbar schon vorhandenen und fundamentiert-gemauerten Podest (auch bei Frey dargestellt). Dies wurde aber so nicht verwirklicht. Die Orgel wurde von Anfang an auf die Westempore gestellt (dafür keine entsprechenden Pläne vorhanden),

Protokoll KGR 02.10.1908

III
Verhandelt am 2. Oktober 1908

NZ -: 7
Anw. -: 7

Der Plan und Kostenvoranschlag des Architekten M. Elsäßer Stuttgart zum Neubau der Kirche im Betrag von ca 42 000 M wird im Wesentlichen gutgeheißen. Nur sollen die alten Mauern nicht mehr maßgebend sein, sondern die Kirche soll etwas verbreitert und die Mehrkosten mit ca 6 000 M sollen übernommen werden. Chor und Turm bleibt stehen.

Hierauf wird beschlossen:

1.) den Plan und Kostenvoranschlag für den Neubau der Kirche der Oberkirchenbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
2.) den vorhandenen Baufonds mit 31 000 M zu verwenden
3.) zur Bestreitung der Mehrkosten soll eine Schuld zu möglichst günstigen Bedingungen aufgenommen werden.
4.) zur Deckung der Schuld in erster Linie um endliche Gewährung einer Kirchenkollekte für 1909 nachzusuchen
5.) den Rest der Schuld durch Kirchensteuer oder mit Beihilfe der Gemeinde zu verzinsen & abzutragen.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 28.11.1908

IV
den 28. November 1908

NZ -: 7
Anw -: 7 Mitglieder

§ 1

Der Kirchengemeinderat nimmt Kenntnis von dem Gutachten des Oberbaurats Eisenlohr über den Plan des Architekten Elsäßer: Es lautet:
Gutachten.
die mir zur Begutachtung vorgelegten von Architekt M. Elsäßer gefertigte Pläne samt Kostenvoranschlag zum Neubau der evangelischen Kirche in Holzelfingen habe ich geprüft & kann darüber folgendes sagen:
Sowohl in architektonischer als künstlerischer Hinsicht habe ich gegen diese Arbeiten keinerlei Einwendungen zu machen. Der Entwurf dürfte den vorliegenden Bedürfnissen in sparsamster Weise Rechnung tragen, ohne einem gewissen stattlichen Aussehen der fertigen Kirche auch in stilistischer Hinsicht Eintrag zu tun. Letzteres gilt insbesondere von der Ausbildung der Fenster des neuen Bauteils, welche in Vergleich zu dem alten gotischen Chor mit seinen Maßwerkfenster eine vollkommen freie Behandlung erfahren haben.

Mit der Wahl der vorgesehenen Baumaterialien und Baukonstruktionen kann ich mich vollkommen einverstanden erklären.
Stuttgart, den 14. November 1908
die Treue der Abschrift (gez.) L. Eisenlohr
(gez.) Merz. Oberbaurat

§ 2

Ferner wird dem Kirchengemeinderat folgender Erlaß eröffnet:
K. Evangelisches Konsistorium
No 36050 Stuttgart, den 19. Novbr 1908

Nachdem das anliegende Gutachten des Vereins für Christliche Kunst, betreffend den Neubau der Kirche in Holzelfingen eingekommen ist, beabsichtigt das Konsistorium die Entschließung der K. Kreisregierung in der Sache herbeizuführen. Zuvor aber sollte die letzte gestellte Rechnung, welche über den Kirchbaufonds Auskunft gibt, neugeschlossen werden da der vorgelegte Etat nicht über den Fonds mit dem neugegebenen Stand von nunmehr 31 000 M entnehmen läßt.
Dabei wird schon jetzt bemerkt, daß ein Betrag von 800 M verzinslich zu mindestens 3% als Kirchenneubaukapital für die Zukunft zurückzubehalten seien.
(gez) Sandberger

§ 3.

Zu dem Plan des Architekten Elsäßer hat der Kirchengemeinderat noch folgende Bedenken bezw. Wünsche
a) Es werden bei demselben sowohl auf der Süd- als Westseite zu viel Gräber auf dem Friedhof geschnitten
b) der Bau kommt durch Herausrücken nach Norden wie der Plan zeigt dem Wald zu nahe & es wird die Kirche daher zu düster.
c) nach Ansicht des Kirchengemeinderats könnte durch Herausrücken der Mauern auf der Südseite billiger gebaut werden weil das Terrain auf der Südseite höher liegt & die Mauern von Grund nur daher nicht so tief geführt werden müssen, als die projektierte Mauer auf der Nordseite.
d) die Bankreihen sollten in der Mitte durchlaufend gemacht werden & die Gänge hart an den Mauern geführt werden. Dadurch werden Winters die Plätze besser benützt, als wenn die Sitze an die kalten Wände stoßen.
e) die Anbauten an die Kirche kommen nachtheilig in Verhältniß teuer zu stehen und es ist fraglich, ob hiedurch die Kirche an Stattlichkeit gewinnt, da die Anbauten organisch wohl nicht mit der Kirche verbunden sind.
der Vorsitzende wird beauftragt, in dieser Hinsicht mit dem Architekten weiter zu verhandeln resp. denselben zu einer persönlichen Aussprache mit dem Kirchengemeinderat einzuladen.

§ 4.

Wenn nach dem vorliegenden Erlaß des K. Konsistoriums 800 M zu dem Bau der Kirche nicht verwendet, sondern als Neubaukapital für die Zukunft zurückbehalten werden sollen so ist der Fonds zur Zeit eben nur 30 200 M.
die letztgestellte Kirchenpflegrechnung gibt über den Baufonds nur bis zu 3448 M Auskunft, die übrigen Gelder also namentlich das Lotteriegeld in Betrag von 25 900 M sind erst nach Schluß der letztgestellten Rechnung eingelaufen& sie erscheinen auch im Etat 1906/09 noch nicht da die Lotterie erst 1907 genehmigt worden ist.
Der Vorsitzende wird beauftragt in diesem Sinn an die Oberkirchenbehörde zu berichten.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 14.12.1908

V
den 14. Dezember 1908

NZ -: 7
Anw -: 7 Mitglieder
Anw. auch Architekt M. Elsäßer

§ 1

In Anwesenheit des Architekten M. Elsäßer von Stuttgart werden die fraglichen Punkte, welche der Kirchengemeinderat in der letzten Sitzung gemacht hat, eingehend besprochen.
ad a) Bezüglich der Gräber auf der Nordseite gibt der Architekt die Auskunft, daß überhaupt kein Grab berührt werde durch die Mauern auf der Westseite allerdings werden einige Gräber durch die Mauer geschnitten, aber hier müßten eben weitsichtigere Gesichtspunkte geltend gemacht werden & die Gräber, die doch nur Jahrzehnte bleiben müssen gegenüber der Kirche die Jahrhunderte stehe.
ad b) Bezüglich des Bedenkens, daß die Nordseite der Kirche dem Wald zu nahe komme & also die Kirche zu düster werde, kann der Architekt vollständig beruhigen. Durch die großen Fenster auf der Südseite komme so viel Licht in die Kirche, daß sie niemals zu düster werde, vollends da das Licht der Südseite so viel intensiver sei, als das der Nordseite.
ad c) Die Mehrkosten, welche das Hinausrücken der Mauer auf der Nordseite gegenüber dem Erbreitern auf der Südseite verursachen, sind nicht gar groß und kommen bei der ganzen Bausumme jedenfalls nicht in Betracht.
ad d) Architekt Elsäßer rät entschieden die Anlage der Bänke so zu lassen wie sie im Plan angenommen ist, da durch zu lange Bänke, wie sie es werden müssen, wenn man die Gänge auf die Seite verlegt, nur zu viel Hin- & herrücken der zuerst gekommenen Kirchenbesucher oder Hinüberrücken über die Erstsitzenden verursacht werde und dadurch entstehe leicht große Unruhe.
ad e) Alle Bausachverständige die der Architekt befragt habe, waren entschieden zu den Anbauten & er könne versichern, daß mit Weglassen der Anbauten die ganze Kirche verliere; auch seien die Anbauten im Verhältnis gar nicht zu teuer angesetzt.
Nachdem in dieser Weise der Architekt die Bedenken des Kirchengemeinderats in der angeführten Weise zerstreut hat, wird beschlossen, ihm die Bauausführung nach den vorgelegten Plänen zu übertragen.
Es werden dann noch einige Punkte besprochen, so die Steinlieferung des Honauer Lieferant soll bloß auf dem Steinbruch brechen & die Lieferung an Ort & Stelle des Bauplatzes soll hiesigen Unternehmen vorbehalten bleiben; Auch wird dem Architekten dringend ans Herz gelegt für tadellos funktionierende Heizung der Kirche besorgt zu sein & mit den oft windigen Einflüssen der rauhen Albwinde zu rechnen.
Auch das Bedenken, daß der Chor zu tief sitze, wenn der Boden der Kirche 1 m gehoben werde, will der Architekt nicht gelten lassen, da die Orgel tiefer gesetzt werde & der ganze Platz unter der Orgel wegfalle & hiedurch ein ganz wichtiges Verhältnis von Chor zur Kirche hergestellt werde. Im Inneren des Schiffes selbst werde der Boden nicht aufgefüllt sondern es entstehe ein hohler Raum vom jetzigen Boden bis zum neuen Kirchenschiffboden, der dann durch Luftzüge gut trocken gehalten werden könne. Im Winter wären dann die Luftdurchzüge zu verschließen. Damit ist über die Hauptpunkte eine Einigung erzielt.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 26.05.1909

VIII

den 26. Mai 1909

NZ -: 7 | Anw -: 6 und der leitende Architekt mit dem Bauführer

Nachdem die Schreiner= Maler= Flaschner= Schlosser= & Dachdeckerarbeiten zur öffentlichen Einsichtnahme im Voranschlag auch gelangt waren, werden dieselben heute in Anwesenheit des leitenden Architekten Martin Elsäßer vergeben.
… [4 Seiten Vergabe]

§ 2

der Vorsitzende wird ermächtigt, dem Musikdirektor Schönhardt Reutlingen für den Erlös aus dem Konzert zu unseren Gunsten im Betrag von 113 M 22 & den herzlichsten Dank auszusprechen, ebenso dem Herrn Adolf Keggelmann Neuyork, einen Vetter des Vorsitzenden, den Dank für seine Gabe mit 100 M.

§ 3.

der Architekt erhält Vollmacht die Kunstmalerarbeiten der Frl. Härlin in Stuttgart zu übertragen, nachdem er vorher die Skizzen zur Genehmigung vorgelegt hat. An der Empore sollen wieder die Apostel gemalt werden & am Chorbogen 2 Freskobilder. Taufe & Abendmahl symbolisierend entsprechend der alten Kirche.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 28.10.1909

IX
den 28. Oktober 1909

NZ 7 | Anw 7 Mitglieder

da die Kirche hier soweit fertig gestellt ist, daß man an die Einweihung denken kann, beschließt der Kirchengemeinderat die Einweihung auf 14. November d. J. festzusetzen und bittet die hohe Oberkirchenbehörde um die Ermächtigung, die renovierte Kirche am 14. November d. J. einweihen zu dürfen.
Zugleich gestattet sich der Kirchengemeinderat die hohe Oberkirchenbehörde zu diesem Feste geziemend einzuladen.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Einweihung der Kirche am 14.11.1909

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Protokoll KGR 19.11.1909

X
den 19. November 1909

NZ -: 7 | Anw -: 7 Mitglieder

§ 1

Der Kirchengemeinderat bestätigt, daß er Kenntnis genommen hat von dem Erlaß der K. Konsistoriums vom 6. November, wonach H. Prälat von Frohnmeyer zu unserer Einweihungsfeier als Vertreter der Oberkirchenbehörde entsandt wird, um die Glückwünsche der Oberkirchenbehörde zu überbringen.

§ 2

Nachdem am 14. November die Einweihung der Kirche unter allgemeiner Teilnahme der Bevölkerung & vieler Festgäste schön verlaufen ist, handelt es sich darum die Plätze in der Kirche zu verteilen.
Der Kirchengemeinderat & der Gemeinderat nehmen ihre Plätze auf der Empore beim nördlichen Eingang, dann die älteren Männer dem Altar nah, die ledige Jugend in den hinteren Bänken, die Schulaspiranten und Schulknaben in den hinteren Bänken bei der Orgel, die Bänke im Chor bleiben für ältere Männer reserviert, die Frauen nehmen ihre Plätze im Schiff der Kirche ein, die älteren vorne die jüngeren hinten, die Seite an der Südwand ist für die weibliche ledige Jugend, die Mädchen im Konfirmationsalter sitzen bei der Kanzel, die anderen Mädchen & Buben in den kleinen Bänken an der Nordseite des Kruzifix, vorne die Buben und hinten die Mädchen.

§ 3

Es werden die Sänger und Sängerinnen für ihre Bemühungen für ihr Singen an der Einweihung belobt und beschlossen
den Sängern eine Gabe von je 3 M den Sängerinnen eine solche von je 1 M 50 & zu verabreichen zus. ein Betrag von 72 M. Dem Lehrer Rüger wird für seine Bemühung verwilligt 20 M, dem Unterlehrer 10 M.

§ 4

Ferner wird dem Bauführer Josef Lessing als Gabe der Kirchengemeinde für gute Bauführung -: 50 M verwilligt.

§ 5

Mesner Gottlieb Maier hat um Aufbesserung seines Gehaltes nachgefragt, da die neue Kirche ihm mehr Arbeit verursache.
Letzteres wird anerkannt, allein es wird hervorgehoben, daß die Versehung der Uhr am Ende doch bei seinem hohen Alter zu viel Anforderungen an ihn stellt.
Hierüber persönlich befragt antwortet er, daß er das Amt gut versehen könne. Der Kirchengemeinderat erachtet eine Belohnung von 200 M für angemessen, wobei aber der Vorsitzende bemerkt, daß der Mesner mit diesem Gehalt sofort versicherungspflichtig ist und die Versicherung also auch noch zu bestreiten wäre.
Im Blick auf die Finanzlage der Kirchenpflege will man daher mit der bindenden Zusicherung einer Erhöhung noch zuwarten bis die Abrechnung über die Kosten des Kirchenbaus erfolgt ist und man die Verhältnisse der Kirchenpflege besser übersieht.

§ 6

werden die fälligen Kirchenbaurechnungen zur Auszahlung angewiesen.

§ 7

Es sind einzelne Stiftungen eingelaufen für den Kirchenbau
von Louis Laiblin Pfullg 100 M. –
von Adolf Keggelmann in Neuyork 100 M. –
Vetter des Vorsitzenden
von Schullehrer Stroß Stuttgart 50 M.-
von Rittmeister Laiblin Pfullingen 50 M. –
von ungenannt einem Gemeindeglied (Maria Tröster) 150 M –
von Kirchenpfleger Merz 10 M –
von Ungenannt (Maria Schenk) hier 10 M –
von dem Hausgottesdienst in Reutlingen Opfer 5 M. –
von N. N. Bernloch 3 M. –
von Gemeinderat Tröster 3 M. –
von der Gemeinschaft hier 20 M. –
ferner Erlös aus dem
1. Konzert in der Marienkirche 113 M. 22 &
aus dem 2. Konzert 84 M. 33 &
ferner gibt H. Schultheiß Fromm für den Kirchenbau 15 M. –
Schullehrer Rüger 25 M –
& die ihm verwilligte Gabe von 20 M 20 M –
Fritz Rüger 10 M –
Tochter Rüger 3 M. –
_____________
771 M 55 &

Beschluß:
diese Stiftungen mit Dank anzunehmen & zur Bezahlung der Kirchenbaukosten zu verwenden.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Frachtbrief, Quittungen 1909 + 1910

Protokoll KGR 01.12.1909

XI
den 1. Dezember 1909

§ 1.

Schreiner Schenk ist beim Architekten Elsäßer um eine Zulage eingekommen zu den ihm verwilligten Beträgen für die von ihm gefertigte Schreinerarbeit. Ihm haben sich die beiden anderen Schreinermeister angeschlossen mit der Begründung, daß sie bei manchen Arbeiten zu Schaden kämen, weil sie Primaholz verwandt hätten & auch die Arbeit vom Architekten vorzüglich gelobt worden sei.
Architekt Elsäßer schlägt demgemäß vor, dem Schreiner Schenk 200 M zuzuzahlen und den Rest 100 M den beiden anderen Meistern zuzuwenden.
Nun kann sich der Kirchengemeinderat diesem Ansinnen nicht anschließen, denn erstens sind [?] vor der Akkordvergabung die Schreiner selbst auf die Schwierigkeit der Arbeit, auf die Förderung absoluter Pünktlichkeit und sehr guten Holzes hingewiesen worden, nicht blos so beiläufig, sondern ausdrücklich zweimal mit dem Anfügen, der Kirchengemeinderat wolle hintennach keine Nachforderung und nehme irgend welche Heulerei nicht an. Die Schreiner mögen sich die Übernahme der Arbeit überlegen. zweitens hat Schreiner Schenk die Torheit begangen und hat die sehr einfach gestaltene Stühle und den Tisch in der Sakristei nach Tübingen vergeben und dafür unmäßige Preise bezahlt, statt wenn er die Arbeiten selbst nicht machen wollte, sie zum viel billigeren Preis einem hiesigen Handwerksmann zur Ausführung zu geben; Schenk wäre hiedurch auch viel besser gestanden. Wollte der Kirchengemeinderat nun dem Ansinnen des Schenk nachgeben, so hieße das einfach für die Dummheit des Schenk sich selbst strafen, mit anderen Worten, die ganze Kirchengemeinde müßte so für die Torheit des einen büßen; daß sie das weder kann noch will noch darf, ist klar; drittens halten wir auch die Baurechnung des Schenk für viel zu hoch, er hat lediglich keine 68 Tage, wie er angibt, voll & ganz für die Kirche gearbeitet und zudem ist von der Holzlieferung auch für ihn zu seinen privaten Gunsten noch viel übriggeblieben.
Was nun die anderen beiden Meister Christian Munz und Clemens Tröster betrifft, so erkennt der Kirchengemeinderat unumwunden die Vorzüglichkeit ihrer Arbeit an, die teilweise noch besser ausgeführt wurde als verlangt worden ist, teilweise sind die Arbeiten namentlich beim Windfang komplizierter gezimmert worden, als zuerst gedacht war. Auch mag zugestanden werden, daß die Schreiner infolge später Lieferung der Zeichnungen vom Architekturbüro aus im Einkauf ihres Holzes etwas benachteiligt worden sind, wenngleich der Architekt selbst das nicht zugibt.
In gemachter Würdigung aller dieser Punkte will nun der Kirchengemeinderat, den drei Schreinermeistern Schenk, Munz und Tröster hier, jedem eine Ersatzgabe von je 50 M zusammen also 150 M bewilligt haben unter der Bedingung daß die Endabrechnung keinen zu hohen Überschlag über den ersten Kostenvoranschlag ergibt. Wäre letzteres der Fall, so behält sich der Kirchengemeinderat vor, im Interesse der gesamten Gemeinde bei den von den drei Meistern unterschriebenen Voranschlag zu bleiben und die selben sich zu begnügen mit dem, was rechtmäßig ihnen zukommt.

§ 2

Am ersten Bank im Chor will der Kirchengemeinderat noch ein Brett anbringen lassen, damit die Gäste von der Steinwand nicht beschmutzt werden, die Kosten hiefür werden genehmigt.

§ 3

Der anwesende Bauführer Josef Lessing spricht dem Kirchengemeinderat noch seinen Dank aus für die ihm verwilligte Endzugabe von -: 50 M.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 12.01.1910

den 12. Januar 1910
NZ / Anw -: 7

§ 1

dem Kirchengemeinderat wird die Abrechnung über die Kosten des Kirchenbaus zur Prüfung & Genehmigung vorgelegt. dieselbe beträgt 53125 M 30 &. Von dieser Summe sind bereits 46 825 M 30 & bezahlt, der Rest mit 6300 M ist noch zu bezahlen; er kann aus laufenden Mitteln nicht bestritten werden, es ist zu dem Zweck eine Schuld im Betrag von 6300 M aufzunehmen.
Zur Verzinsung dieser Schuld bedürfen wir jährlich, zu 4 ¼% gerechnet, 262 M 75 & und zur jährlichen Abzahlung auf einen Zeitraum von 28 Jahren berechnet noch 200 M, macht zusammen einen jährlichen Bedarf von 462 M 75 &.
Für die Zwecke der Kirchensteuer kommen an direkten Staatssteuern rund 2500 M Betracht. 10% ergibt 250 M – 20% 500 M; Einzugskosten nicht gerechnet.
Um nun unsre Kirchbauschuld zu verzinsen und im Lauf von 25 Jahren abzuzahlen, bedarf es für uns einer 20%igen Kirchensteuer.
der Kirchengemeinderat beschließt:
1) zur Deckung der Kirchbaukosten eine Schuld von 6300 M zu möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.
2) neben der jährlichen Verzinsung der Schuld dieselbe in 25 Jahren abzutragen mit einer jährlichen Rate von 200 - 300 M,
3) die hohe Oberkirchenbehörde um Genehmigung dieser Schuldaufnahme im Betrag von 6300 M mit Abtragung derselben auf 25 Jahre und in jährlichen Raten von 200 - 300 M zu bitten
4) zum Zweck dieser Schuldverzinsung und Abtragung die Einführung einer Kirchensteuer im Betrag von 20% der direkten Staatssteuer vom 1. April 1911 an zu gestatten

§ 2

Mesner Maier ist um Aufbesserung eingekommen, da die Reinhaltung und Bedienung der Kirche in ihrer neuen Gestalt mehr Mühe erfordere als in der alten. Er bittet um Festsetzung seines Gehaltes auf 200 M.
Sein Gesuch wird vom Kirchengemeinderat in Erwägung gezogen und die Berechtigung derselben in mannigfacher Beziehung wenn auch nicht durchgehend anerkannt. Es wird beschlossen:
1) das Gehalt des Mesners auf 190 M jährlich festzusetzen von 1. Oktober 1909 ab.
2) den Diözesanausschuß um Genehmigung dieses Beschlusses zu bitten
3) dabei ist vorausgesetzt, daß die beiden halbjährlichen Hauptreinigungen, die eine größere Müheleistung erfordern, besonders bezahlt werden
4) …

§ 3

Hinsichtlich des gemalten Fensters, die Taufe Jesu am Jordan darstellend, welches einst von Joh. Taxis gestiftet und in der alten Kirche neben der Kanzel am Fenster auf der Südseite der Kirche angebracht war, wird beschlossen:
1) den Vorsitzenden zu beauftragen, mit dem Sohn des Stifters dem Jos. Taxis in Unterhandlung einzutreten, in der Weise, daß dem Taxis klar gemacht wird, er habe absolut kein Recht auf Besitz dieses Fensters, da dasselbe von seinem Vater ohne jegliche Bedingung der Kirche gestiftet worden ist & damit deshalb also in den Besitz der Kirche übergegangen ist, deren Besitzstand der Kirchengemeinderat in jeder Beziehung zu wahren durchaus verbunden ist.
2) dem Taxis mitzuteilen, dass das Fenster im Chor nunmehr angebracht werden kann falls Taxis sich dazu herbeiläßt, die Kosten zu zahlen & den Bedingungen in der Art, das Fenster anzubringen, die der Kirchengemeinderat stellt, sich unterwirft.

Z.B.
Kirchengemeinderat
[Unterschrift Namen]

Protokoll KGR 15.06.1911

Am 15. Juni 1911

1) – 3) …

4) Im Lauf des Sommers wird Frl. Härlen vertragsmäßig noch ihr Gethsemanebild, das durch die Feuchtigkeit der noch nicht vollständig ausgetrockneten Wände nicht so vollständig zur Geltung kommt wie ursprünglich, noch einmal von den Wasserrinnen befreien. Kosten entstehen hiedurch nicht.
Sonst hat sich das Gotteshaus in sehr gutem Stand gezeigt & wird sich auch fernerhin noch als praktisch & schön erweisen.

Z.B.
Pfarrer Kober
Kirchenpfleger Christner

Hinweis zu den Quellen